Private Rechtsbeziehungen
Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen „Privaten“ – dabei ist es unerheblich, ob die Parteien Kaufleute bzw. Unternehmer oder Verbraucher sind.
Einen erheblichen Stellenwert nimmt hier auch das Deliktsrecht, also das Recht der unerlaubten Handlung ein. Hier geht es in aller Regel darum, Schäden, die einem aus Absicht oder Fahrlässigkeit zugefügt wurden, zu regulieren. Hierbei stehen wir Ihnen sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von entsprechenden Ansprüchen mit vollem Engagement zur Seite.
Insgesamt ist das Zivilrecht allerdings sehr weit gefasst und gliedert sich in diverse weitere Rechtsgebiete, wie z.B. das Kaufrecht, das Mietrecht oder das Reiserecht.
Da wir eine sehr spezialisierte Kanzlei sind und hohe Erwartungen an unsere eigene Arbeit und ihre Qualität haben, können wir Ihnen nicht auf jedem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts zur Seite stehen. Wir bearbeiten ausschließlich Angelegenheiten, die wir mit dem nötigen Know-How zu einem für den Mandanten zufriedenstellenden Abschluss bringen können.
Sprechen Sie uns gerne an. Wenn wir Ihnen nicht selbst helfen können, werden wir Ihnen versierte Kollegen empfehlen, bei denen Sie an der richtigen Adresse sind.


BGW: Ihre Kanzlei für allgemeines Zivilrecht in Hagen
- Kaufrecht
- Deliktsrecht
- Schadensersatz
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