Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Es teilt sich auf in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber einerseits und dem einzelnen Arbeitnehmer andererseits. Beispielhaft zu nennen sind hier die Kündigungsschutzklage und das Einfordern von ausstehendem Arbeitsentgelt. Bei Problemen im Individualarbeitsrecht empfiehlt es sich, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da im Arbeitsrecht üblicherweise sehr strenge und kurze Ausschlussfristen gelten. Die Kündigungsschutzklage beispielsweise muss zwingend binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein.

Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmerschaft im Kollektiv andererseits. Insbesondere Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsräten bzw. Gewerkschaften haben hier praktische Relevanz. Insbesondere geht es hier beispielsweise um die Verhandlung und Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen.

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